Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2013 während eines Staatsbesuchs des damaligen amerikanischen Präsidenten Barack Obama. Am 16. Mai desselben Jahres gründeten Jan Ginhold und Christoph Lattreuter in Berlin die Coduka GmbH und veränderten die Verkehrsrechtbranche. Coduka bietet Kunden an, ihre Bußgeldbescheide für sie kostenlos zu prüfen.
Coduka ist damit Teil einer neuen Entwicklung, die Legal Tech heißt. Der Begriff aus dem amerikanischen Sprachraum umfasst, wie Hans-Peter Schwintowski, Professor für Rechtswissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität, erklärt, unter anderem alle Rechtsassistenzsysteme, die digitale Unterstützung für Rechtsfindung und auch Rechtssprechung liefern. Vorreiter sind die Vereinigten Staaten, wo zum Beispiel mit „E-Discovery“ große Datenmengen im Kartellrecht analysiert werden. Schwintowski beteiligte sich bei der Gründung mit 2 Prozent an Coduka und half bei anfänglichen Schwierigkeiten.
Die Marke von Coduka heißt geblitzt.de. Man bietet im Falle eines Bußgeldbescheids eine kostenlose Prüfung und bei Erfolgsaussichten eine kostenlose Weiterverfolgung des Verfahrens an. Im Fall eines erfolgreichen Verfahrens bezahlt die Gegenseite die Anwaltskosten, und im nicht erfolgreichen Verfahren zahlt entweder die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten oder die Prozessfinanzierung von Coduka. Dafür reicht der Kunde einfach auf der Seite geblitzt.de seine Unterlagen inklusive der Vollmacht für den Anwalt ein.
Die Software ermöglicht es zwei großen Verkehrsrechtskanzleien, einen Fall wesentlich schneller und damit kostengünstiger zu bearbeiten. Coduka kooperiert mit Schumacher & Partner in Düsseldorf und mit WKR, einer Gesellschaft, die Kanzleien in mehreren deutschen Städten hat. Nach Angaben von Ginhold können die Kanzleien durch die von Coduka entwickelte Software die Verfahren zu einem Zwanzigstel der üblichen Kosten anbieten. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dürfen Verkehrsrechtsanwälte zwischen 150 und 600 Euro je Fall verlangen. Auch wenn die Kanzleien nur ein Drittel der Fälle gewinnen, rentiert es sich für sie.
Laut Volker Henn-Anschütz, Anwalt der Kanzlei Schumacher & Partner, waren die Anwälte zunächst skeptisch, als die Software installiert wurde. Heute jedoch seien sie „happy, dass sie mit dieser Software arbeiten können“. Durch vorbereitete Schriftsätze, die zentrale Verfügbarkeit der Daten und die Automatisierung bestimmter Verfahren werden große Teile der anwaltlichen Arbeit vereinfacht. Vor allem gleichartige Arbeiten lassen sich sehr gut mit der Software erledigen.
In einem Drittel der Fälle könne der Anwalt mit Hilfe der Software eine Einstellung oder Abmilderung des Verfahrens bewirken, berichtet Ginhold. Das sei ein guter Wert, da die meisten gar nicht klagen und die Strafe akzeptieren würden. Coduka finanziert sich durch die Einnahmen aus den Datenbankzugriffen, die aus der Nutzung der Software entstehen. Das seien „wenige Cent je Zugriff“, die sich aber aufsummierten. Ginhold beziffert die Einnahmen aus Datenbankzugriffen im vergangenen Jahr auf 4 bis 5 Millionen Euro. Coduka sei mit rund 180000 Verfahren seit der Gründung, 300 bis 500 Neuanmeldungen am Tag und 24 Mitarbeitern der einzige Spieler in der Branche, sagt Ginhold. Der Aufwand, eine solche Software zu entwickeln, sei erheblich.
Durch Legal Tech sind viele Stellen in Anwaltskanzleien, vor allem in administrativen und organisatorischen Bereichen, langfristig bedroht. Der Fachmann für Legal Tech, Stefan Fandel, Leiter der Konzernrechtsabteilung der Merck KGaA und stellvertretender Leiter der Fachgruppe Legal Technology des Bundesverbands der Unternehmensjuristen, unterteilt die Entwicklung von Legal Tech in drei Phasen: In der ersten würden einfache administrative Aufgaben übernommen, in der zweiten würden Teilschritte von Rechtsdienstleistungen automatisiert; dazu gehöre die Erstellung von standardisierten Verträgen oder Klageschriften, die dann nur noch auf den spezifischen Fall angepasst würden. Im dritten Entwicklungsschritt könnte der Anwalt ganz durch eine Software ersetzt werden – wenn Künstliche Intelligenz aufgrund der vorliegenden Daten eine Entscheidung treffen könnte. Die Software der Coduka lässt sich in die zweite Phase einordnen, denn sie ersetzt zwar den Anwalt noch nicht vollständig, übernimmt aber Teilschritte des anwaltlichen Prozesses. Legal Tech macht also Arbeitsplätze überflüssig – und schafft voraussichtlich an anderer Stelle neue. Und sie schafft kostengünstigere Angebote für die Kunden. Laut Ginhold will man weitere Rechtsgebiete digitalisieren; welche, das gibt er nicht preis.