Wann sind Untersuchungen an Embryonen ethisch vertretbar? Besonders umstritten ist die Präimplantationsdiagnostik (PID). Das spiegelt sich auch in der Gesetzgebung wider: Eingriffe in Embryonen in vitro sind nur begrenzt erlaubt. „Untersuchungen an Embryonen, wie zum Beispiel die PID, sind nur mit Genehmigung durch eine Ethikkommission möglich“, erklärt Elke Holinski-Feder, die Geschäftsführerin und Hauptgesellschafterin des Medizinisch Genetischen Zentrums (MGZ), eines Medizinischen Versorgungszentrums in München.
Das MGZ sei das größte PID-Zentrum Deutschlands. Es ist auf Beratung und Diagnostik im humangenetischen Bereich spezialisiert. Der Umsatz lag 2017 im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die PID hat daran einen Anteil von knapp 5 Prozent. Das Zentrum entstand aus einem Diagnostik-Labor der Universität. Krankheitsverursachende genetische Veränderungen träten in der frühen Embryonalentwicklung auch vollkommen neu auf und seien dann weder vorhersehbar noch verhütbar, erläutert Holinski-Feder. „Leben ist eben nicht ohne Risiko.“
Jedes Jahr betreut das MGZ 4000 Patienten mit genetischen Erkrankungen. Es ist auf acht Standorte verteilt und hat 125 Angestellte, davon zwölf Ärzte. Dank einer Zulassung durch das zuständige Ministerium darf es als eines von zehn Zentren in Deutschland PID durchführen. Seit 2015 hat man knapp 150 Anträge auf PID gestellt, rund 120 hat eine Ethikkommission genehmigt.
Eine PID koste mit künstlicher Befruchtung und genetischer Diagnostik rund 10000 Euro und bei einer Wiederholung 5000 Euro. Solche Kosten werden nach Angaben von Ärzte Zeitung online nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei einer eingeschränkten Fertilität übernimmt die Krankenkasse zumindest teilweise die Kosten für die künstliche Befruchtung, aber nicht für die genetische Diagnostik. „Diese Behandlung kann sich nicht jedes Paar leisten“, sagt Holinski-Feder. Generell wurden die Vergütungen für humangenetische Leistungen vor dem Hintergrund der technischen Weiterentwicklung in der genetischen Analyse wiederholt seit 2010 herabgesetzt. Die letzte Änderung habe es im dritten Quartal 2016 gegeben, berichtet die leitende Ärztin.
Im MGZ trage die PID nicht zum Gewinn bei. So stehen laut Holinski-Feder vermehrt humangenetische Labore, die unter anderem PID anbieten, zum Verkauf. Dies locke große, meist ausländische Laborketten an, die in der Humangenetik einen guten Einstieg in den deutschen Markt sähen. Sie hätten die „finanziellen Ressourcen, Defizite zu kompensieren und dennoch in die teuren Geräte für humangenetische Diagnostik zu investieren“. Mittlerweile seien mindestens 40 Prozent aller humangenetischen Labore in Deutschland verkauft.
Doch welche Anträge auf PID werden abgelehnt? „Zu den einzelnen Krankheitsbildern und den jeweiligen Begründungen für eine Zustimmung oder Ablehnung können wir keine weiter gehenden Angaben machen“, teilt die Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer mit. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, verschiedene Krankheiten als Indikation für eine PID aufzulisten, sondern eine Ethikkommission beauftragt, jeden einzelnen Fall zu bewerten. Die Kommission stimmt laut Holinski-Feder grundsätzlich zu, wenn eine strukturelle Chromosomenveränderung vorliege.
Manche halten die PID grundsätzlich für falsch. So sagt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz Matthias Kopp: „Aus Sicht der katholischen Kirche ist die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich abzulehnen, da die Selektion von menschlichen Embryonen dem Schutz der Menschenwürde widerspricht.“ Man befürchtet eine Selektion zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben und als Folge eine fehlende Akzeptanz behinderter Kinder.